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Gesellschaften

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Das Fürstentum Liechtenstein hat als einziges kontinentaleuropäisches Land den Trust des common law in seine Rechtsordnung übernommen.

Der Trust entsteht durch Übergabe eines Vermögens an einen Treuhänder, verbunden mit der Auflage, dieses Vermögen im Sinne des Treugebers zu verwalten und bestimmten Personen oder Institutionen Ausschüttungen zukommen zu lassen. Der Trust kann im Rahmen der Verwaltung des übertragenen Vermögens jederzeit Beteiligungen erwerben und Holdingfunktionen ausüben.

Der Trust eignet sich ebenso wie die Stiftung sowohl zur langfristigen Sicherung eines Vermögens als auch zur Regelung des Nachlasses des Treugebers.

Obwohl keine juristische Person als Vermögensträger sondern ein Vertragsverhältnis mit dem Treuhänder entsteht, scheiden die dem Treuhänder übergebenen Vermögenswerte aus dem Vermögen des Treugebers aus.

Der Treugeber kann einerseits sich selbst zu Lebzeiten als Begünstigten bezeichnen und andererseits regeln, wie die Vermögenswerte nach seinem Tod verwendet werden sollen (letter of wishes).

Registriertes Treuunternehmen (Trust reg.)

Neben dem Trust, also der Treuhänderschaft, in Form eines Vertragsverhältnisses besteht auch das registrierte Treuunternehmen, der Trust reg., als eine im Öffentlichkeitsregister eingetragene juristische Person.

Das Treuunternehmen ist von seiner Ausgestaltung und Organisation her eng verwandt mit der Anstalt und kann ebenso einen kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zweck haben.

Oberstes Organ ist der Treugeber bzw. dessen Rechtsnachfolger, der Inhaber der Treugeberrechte. Dessen Position entspricht derjenigen des Gründers der Anstalt.

Vollziehendes und vertretungsbefugtes Organ ist der Treuhänderrat, bestehend aus einem oder mehreren Mitgliedern.

Lässt der Zweck des Treuunternehmens kommerzielle Tätigkeiten zu, ist dieses buchführungspflichtig, weiters muss eine Revisionsstelle bestellt werden. Ansonsten ist lediglich auf das Ende jeden Jahres ein Vermögensverzeichnis zu erstellen.

Das Treuunternehmen kann ebenso wie die Stiftung und die Anstalt Begünstigte haben, die vom Treugeber bzw. dessen Rechtsnachfolger in einem separaten Beistatut benannt werden.

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