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Fondsplatz

Das Fürstentum Liechtenstein als Fondplatz erfreut sich in den vergangenen Jahren zunehmender Beliebtheit unter den internationalen Anlegern.

Grundlage dafür ist das überarbeitete Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) aus dem Jahr 2005.

Seit dem 01. August 2011 gibt es das sogenannte "Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere". Nachdem Liechtenstein Mitglied des EWR ist, ist durch die Übernahme dieser EU-Regulierung der Vertrieb von Liechtensteiner Fonds innerhalb der EU bzw. des EWR erleichtert möglich.

Ein Investmentunternehmen kann entweder als Anlagefonds mit vertraglicher Basis, also als Treuhänderschaft, oder als Aktiengesellschaft mit körperschaftlicher Struktur ausgestaltet sein.

Es werden grundsätzlichen drei Formen unterschieden:
  • Investmentunternehmen für Wertpapiere
  • Investmentunternehmen für Immobilien
  • Investmentunternehmen für andere Werte
    (Investmentunternehmen mit erhöhtem Risiko und Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger).
Das Investmentunternehmen untersteht der Kontrolle/Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA).

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