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Gesellschaften

Stiftung | Anstalt | AG | Trust | ausländische Gesellschaften

Das liechtensteinische Gesellschaftsrecht, kodifiziert im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), stammt aus dem Jahr 1926.

Das PGR stellt eine Vielzahl von Gesellschaftsformen zur Verfügung, von denen jedoch für die Rolle des Fürstentums Liechtenstein als internationaler Finanzplatz in erster Linie die Stiftung, die Anstalt und die Aktiengesellschaft Bedeutung erlangt haben. Das Fürstentum Liechtenstein hat zudem als einziges kontinentaleuropäisches Land in der Form der Treuhänderschaft den Trust des common law in seine Rechtsordnung übernommen. Daneben existiert das registrierte Treuunternehmen, welches im wesentlichen der Anstalt nachgebildet ist.

Das PGR belässt durch die im Vergleich mit anderen Staaten geringe Anzahl zwingender Rechtsvorschriften einen grossen Spielraum für individuelle Lösungen.

Neben der Gründung und Verwaltung liechtensteinischer Gesellschaften und Verbandspersonen, können wir unseren Kunden auch ausländische Gesellschaften verschiedenster anderer Jurisdiktionen anbieten.


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