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Steuern im Fürstentum Liechtenstein

Mit Gesetz vom 23.09.2010 wird das seit mehr als 50 Jahren geltende Liechtensteinische Steuergesetz mit Wirkung vom 01.01.2011 auf eine neue Basis gestellt (flat tax-System).

Im Unterschied zur natürlichen Person (hier gibt es einen neuen 7-stufigen progressiven Steuertarif) hat die juristische Person eine proportionale Ertragssteuer von 12,5% (flat tax) zu bezahlen; die Mindestertragssteuer beträgt CHF 1.800,-- p.a.

Das bisherige System der Kapitalsteuer und Couponsteuer wurde aufgehoben.

Steuerfreiheit gibt es weiters für Dividenden und Kapitalgewinne auf Beteiligungen, ausländische Betriebsstättenerträgnisse und ausländische Grundstückerträge.

Der oben erwähnte flat tax-Tarif von 12,5% wird durch den Eigenkapitalzinsabzug (derzeit 4%) auf das modifizierte Eigenkapital gemildert.

Eine besondere Begünstigung erfolgt bei sogenannten Privatvermögensstrukturen (PVS). Mit dieser EU-konformen Regelung der Privatvermögensstruktur wird Privatpersonen die eingeschränkte Vermögensverwaltung durch eine juristische Person zu besonders privilegierten steuerlichen Bedingungen ermöglicht; die auf PVS anwendbare Pauschalsteuer beträgt derzeit
CHF 1.800,-- p.a.


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