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Gesellschaften

Stiftung | Anstalt | AG | Trust | ausländische Gesellschaften

Bei der Aktiengesellschaft (AG) handelt es sich um die international bekannteste Rechtsform. Die Rechtsvorschriften über die AG wurden aufgrund des Beitrittes des Fürstentums Liechtenstein zum EWR dem geltenden EU Recht angepasst.

Der mögliche Zweck der AG beinhaltet jede Art von wirtschaftlichen Aktivitäten im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere
  • internationale Handelsgeschäfte,
  • Finanzgeschäfte,
  • Immobiliengeschäfte
Im Gegensatz zur Stiftung und zur Anstalt dient die Aktiengesellschaft somit zumeist kommerziellen Zwecken.

Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person und wird im Öffentlichkeitsregister eingetragen.

Oberstes Organ der AG ist die Generalversammlung der Aktionäre. Die Aktionäre haben Anspruch auf den Gewinn und das allfällige Liquidationsergebnis der AG.

Neben der Ausstellung von Namensaktien, sind auch Inhaberaktien zulässig.

Der Verwaltungsrat, der aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen kann, führt die Geschäfte der AG und vertritt diese nach aussen.

Die AG ist buchführungspflichtig und hat eine Revisionsstelle zu bestellen. Die von der Revisionsstelle geprüfte Bilanz mit Anhang ist binnen 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres beim Öffentlichkeitsregister einzureichen und kann durch Dritte eingesehen werden.

Das statutarische Mindestkapital beträgt CHF 50.000,-- bzw. den entsprechenden Gegenwert in einer Fremdwährung und ist bei der Gründung bar einzuzahlen.

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