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Aktuelles

EU Quellensteuer

Gemäss EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung sind alle EU-Mitgliedstaaten – auch die neuen Mitgliedstaaten Osteuropas - bzw. die dort ansässigen Banken ab dem 1.7.2005 verpflichtet, am sogenannten Informationsaustausch über grenzüberschreitende Zinseinkünfte von Anlegern mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat teilzunehmen.

Mit Österreich, Belgien und Luxemburg wurde eine Ausnahmeregelung vereinbart, wonach diese Länder sich verpflichten, anstelle der Teilnahme am Informationsaustausch eine "Quellensteuer" auf Zinserträge einzubehalten. Aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen trifft diese Verpflichtung auch auf die Banken im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz sowie auch für die übrigen europäischen Offshore-Jurisdiktionen (Monaco, Andorra, San Marino) zu.

Bis zum Jahre 2007 beträgt der Steuersatz 15 %, ab dem Jahr 2008 20 % und ab dem Jahr 2011 35 % der Zinserträge.

Auf juristische Personen ist die EU-Richtlinie nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass insbesondere die liechtensteinische Stiftung, nicht von der Quellensteuer betroffen ist.

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